Kosten und Honorare in Bußgeldverfahren

Die Anwaltsgebühren in Bußgeldverfahren sind abhängig von der Höhe des angedrohten Bußgeldes. Hier wird gestaffelt nach Bußgeldandrohungen bis € 40,-, € 40,- bis € 500,- und über € 5.000,-.

Beispielhaft können bei einem Bußgeld von € 100,- maximal die untenstehenden Gebühren anfallen.

 Bußgeldverfahren  VV  Gebührenrahmen  Mittelgebühr
 Grundgebühr  5100  20,- - 150,-  85,-
 Vorbereitendes
 Verfahren
 5103  20,- - 250,-  135,-
 Verfahrensgebühr
 1. Instanz
 5109  20,- - 250,-  135,-
 Terminsgebühr  5110  30,- - 400,-  215,-
 Zusatzgebühr (evtl.)  5115  20,- - 250,-  135,-
Gebühren in Euro, zzgl. gesetzlicher UmSt.

 
 
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Es fallen nicht immer alle oben aufgeführten Gebühren an. Je früher das Verfahren beendet wird, umso weniger Gebühren fallen an.

Of werden jedoch Honorarvereinbarungen oberhalb des Gebührenrahmens getroffen, weil es der Zeit- und Arbeitsaufwand des Anwalts erfordert.

Bei drohenden Fahrverboten oder Entziehung der Fahrerlaubnis oder Haft erhöht sich die obere Rahmengebühr.